Digitaler und elektronischer Rechnungsaustausch wird Pflicht

Ab November 2020 müssen für alle öffentliche Aufträge (> 1000 €) die Rechnungen elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. Dies gilt sowohl für Deutschland als auch für ganz Europa.

Das bedeutet: Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt in elektronischer Form abrechnen. Öffentliche Institutionen dürfen dann keine konventionellen Rechnungen mehr annehmen. Darunter fallen also Behörden, Verwaltungen, staatliche Einrichtungen und öffentliche Unternehmen. Wer diese oder ähnliche Institutionen zu seinen Kunden zählt, muss also mitziehen.

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