Digitaler und elektronischer Rechnungsaustausch wird Pflicht
Ab November 2020 müssen für alle öffentliche Aufträge (> 1000 €) die Rechnungen elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. Dies gilt sowohl für Deutschland als auch für ganz Europa.
Das bedeutet: Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt in elektronischer Form abrechnen. Öffentliche Institutionen dürfen dann keine konventionellen Rechnungen mehr annehmen. Darunter fallen also Behörden, Verwaltungen, staatliche Einrichtungen und öffentliche Unternehmen. Wer diese oder ähnliche Institutionen zu seinen Kunden zählt, muss also mitziehen.
Wer glaubt, dass sei kein Problem, weil die Rechnungen schon im PDF-Format per E-Mail verschickt werden, irrt sich allerdings. Denn die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung hat genaue Vorgaben bezüglich des Formats und Inhalts für digitale Rechnungen gemacht.
ZUGFeRD oder XRechnung sind eine der möglichen Rechnungsformate der elektronischen Rechnung. Eine elektronische Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Die Weiterverarbeitung ist bei ZUGFeRD und XRechnung problemlos möglich. Die Daten können damit in das jeweils eigene System eingelesen und elektronisch weiterverarbeitet werden.