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Handwerker Software
für E-Rechnungen

Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung für alle B2B-Rechnungen zur Pflicht.
Mit LC-TOP sind Sie optimal gerüstet!

Einführung der E-Rechnungspflicht:

Ab dem 01.01.2025 müssen alle B2B-Unternehmen gemäß dem Wachstumschancengesetz E-Rechnungen verwenden. Bei LC-TOP haben wir das Thema E-Rechnung natürlich auch auf der Agenda. Daher arbeiten wir mit Hochdruck daran, die Anforderungen für den Versand und Erhalt von E-Rechnungen vollumfänglich zu ermöglichen.

Wichtig für Sie:

Mit der LC-TOP Handwerker Software können Sie bereits E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD erstellen.

E-Rechnungen mit LC-TOP erstellen

Mit LC-TOP können Sie E-Rechnungen nach der Norm EN 16931 erstellen und effizient versenden. Dadurch wird Ihr gesamter Rechnungsprozess erleichtert und optimiert.

  • Automatisieren Sie Ihren Rechnungsprozess und sparen Sie wertvolle Zeit.
  • Erfüllen Sie stets alle Pflichtangaben ohne Aufwand.
  •  Beschleunigen Sie die Zahlungsabwicklung und erhalten Sie Ihr Geld schneller.
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