Handwerker Software
für E-Rechnungen
Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung für alle B2B-Rechnungen zur Pflicht.
Mit LC-TOP sind Sie optimal gerüstet!
Startseite » E-Rechnung ab 2025
Einführung der E-Rechnungspflicht:
Ab dem 01.01.2025 müssen alle B2B-Unternehmen gemäß dem Wachstumschancengesetz E-Rechnungen verwenden. Bei LC-TOP haben wir das Thema E-Rechnung natürlich auch auf der Agenda. Daher arbeiten wir mit Hochdruck daran, die Anforderungen für den Versand und Erhalt von E-Rechnungen vollumfänglich zu ermöglichen.
Wichtig für Sie:
Mit der LC-TOP Handwerker Software können Sie bereits E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD erstellen.
E-Rechnungen mit LC-TOP erstellen
Mit LC-TOP können Sie E-Rechnungen nach der Norm EN 16931 erstellen und effizient versenden. Dadurch wird Ihr gesamter Rechnungsprozess erleichtert und optimiert.
- Automatisieren Sie Ihren Rechnungsprozess und sparen Sie wertvolle Zeit.
- Erfüllen Sie stets alle Pflichtangaben ohne Aufwand.
- Beschleunigen Sie die Zahlungsabwicklung und erhalten Sie Ihr Geld schneller.